Bernd Irmfrid Budzinski, Richter am VG a. D.vertritt schon länger den Standpunkt, dass die gegenwärtige Mobilfunkpolitik gesetzeswidrig ist. Dass Sender in Häuser und Wohnungen hineinstrahlen war ursprünglich nicht geplant und verletzt im Grunde die Persönlichkeitsrechte. Siehe auch hier.
Nun haben Herr Budzinski und Professor PD Dipl.-Ing. Dr. med. Hans-Peter Hutter ((Med, Uni Wien) einen Bericht zur Thematik in der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 7/2014″ veröffentlicht.
„Vor zehn Jahren verneinte der BGH grundlegend Gefahren für die Gesundheit durch Mobilfunkwellen (2004).“
„Behörden und Gerichte setzen sich über den gegenwärtigen Stand der Forschung hinweg: Dieser spricht schon prima facie nicht gegen, sondern für schädigende Effekte durch Mobilfunkstrahlung. Und diese treten unstreitig (auch) unterhalb der Grenzwerte auf. Insbesondere in Schadensersatzprozessen ist nunmehr die Erhebung von Beweisen vor Gericht möglich und geboten. Anders als bei bloßen Gefahrenprognosen in Abwehrverfahren gegen Sendeanlagen sind heute vielfach rückblickend die eingetretenen Wirkungen und Schäden konkret nachzuvollziehen (Messdaten, Testergebnisse, Krankenberichte, Ärztliche Gutachten, Gesundheitsschäden, Kosten für Abschirmung oder Umzug, Wertminderung des Grundstücks). Gerichtlich verwertbares und für eine Klärung geeignetes Beweismaterial aus der neuesten Forschung liegt ausreichend vor.“
[ … ]
„Offizielle Auswertungen einer Vielzahl neuer Studien im Ausland – teilweise verbunden mit Warnungen der Strahlenschutz- und Gesundheitsbehörden – widerlegen inzwischen das vom BGH 2004 angenommene „Indiz“ für eine Harmlosigkeit der Funkstrahlung (§ 906 I 2 BGB).“
Die Autoren fordern:
„Behörden und Gerichte haben künftig von einer generellen Umwelt – und Gesundheitsschädlichkeit dieser nachgewiesenen biologischen Wirkungen von Mobilfunkstrahlung auszugehen – oder Beweise für das Gegenteil zu verlangen oder zu erheben.“
Mit freundlicher Erlaubnis durch den Verlag C.H.BECK oHG können Sie bei Diagnose-Funk e. V. den Artikel „Mobilfunkschäden Ansichtssache?“ der Ausgabe NVwZ 2014 – 418 abrufen:
www.diagnose-funk.org/themen/mobilfunkversorgung/kritik-an-der-mobilfunk-rechtssprechung.php
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