Elektrosmog und Gesundheit

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WifiSpot von Unitymedia – Gericht lässt Zwangsaktivierung zu

Februar 9th, 2018 · 2 Kommentare

WifiSpot interaktive KarteLaut einem aktuellen Gerichtsurteil darf Unitiymedia WifiSpot ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden aktivieren.

Im Frühjahr 2016 hatte Unitymedia seine Kunden in einem Schreiben informiert:

„In den kommenden Wochen wird auf Ihrem WLAN-Router automatisch ein separates WLAN-Signal aktiviert“.  Falls man nicht innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegt, darf man auch das privat WLAN nicht mehr eigenständig deaktivieren und hat alles zu unterlassen, das die Nutzung des öffentlichen Hotspots beeinträchtigt. Außerdem wird das Recht auf freie Routerwahl ausgehebelt, man kann dann nur noch den hauseigenen Router von Unitymedia verwenden.

Gegen dieses Vorgehen hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt.

Leider hat das Oberlandesgericht Köln dem Netzbetreiber Unitymedia in zweiter Instanz nun Recht gegeben. Das Gericht erlaubt somit, dass Unitymedia die öffentliche Hotspot-Funktion in seinen Routern (Wifispot) aktiviert, auch ohne dass der Kunde zuvor einwilligt.

Die Belästigung der Kunden durch die Aufschaltung des zweiten Signals sei gering begründet das Gericht sein Urteil und wertet die Aktivierung nicht als unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Niemand spricht über die Strahlung

Die Verbrauerzentrale bezieht sich in ihrer Klage auf ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, aber über die zusätzliche Strahlung, der die Kunden und deren Nachbarn ausgesetzt sind, spricht leider niemand.

Mit der aktuellen Praxis von Unitymedia, wurde und wird in unzähligen Routern ein zusätzliches WLAN Signal daueraktiviert. Dies muss entsprechend stark strahlen, um einen genügend großen Bereich außerhalb des Hauses oder der Wohnung abzudecken. Hochfrequente Strahlung, zu der das WLAN Signal gehört, durchdringt feste Materialien nur schwer, das meiste wird reflektiert und bleibt damit in den Wohnräumen. Eine Versorgung von Innen (Wohnung/Haus) nach Draußen ist also der komplette Irsinn und treibt die Belastung unnötig in die Höhe. Unternehmen, wie Unitymedia sparen sich so die teure Einrichtung öffentlicher Hotspots, um ein flächendeckendes WLAN-Netz für ihre Kunden anbieten zu können, auf Kosten der Gesundheit. Dazu kommt der zusätzliche Stromverbrauch, den damit auch der Kunde trägt, denn eine Sendeantenne benötigt Energie.

Man kann/darf dann WLAN auch nicht mehr deaktivieren – zum Beispiel nachts, oder wenn man es nicht braucht. Es strahlt rund um die Uhr mit (mindestens) doppelter Stärke.

Wissen Sie überhaupt, dass ihr Router dauerstrahlt?

Dazu kommt, dass Vielen, viel zu Vielen, wahrscheinlich nicht einmal bewusst ist, dass ihr Router dauerstrahlt oder zum öffentlichen Hotspot geworden ist. Die meisten Menschen wissen so gut wie nichts über Funkstrahlung und die Technik, die dahintersteckt. Der Router wird vom Techniker installiert und sowohl privates, als auch öffentliches WLAN sind dann standardmäßig aktiviert. Kaum jemand denkt daran, dass das so ist, und dass man beides über die Software deaktivieren muss, wenn man es nicht will oder braucht.

Wie viele Menschen haben es wohl versäumt zu widersprechen, weil sie entweder nicht wirklich verstanden haben, worum es geht, es vergessen haben, keine Zeit dafür hatten, es ihnen zu kompliziert war, etc.?

Wie viele wissen wohl, dass man WLAN im Kundencenter von Unitiymedia, online aktivieren oder deaktivieren kann und muss?

Wie viele sind wohl damit überfordert, die entsprechenden Einstellungen im Kundencenter vorzunehmen?

Ich telefoniere fast täglich mit Menschen, die Rat suchen und weiß, dass selbst gebildete Menschen mit Universitätsabschluss, oft nicht genügend von dieser Technik verstehen, um bewusst und sinnvoll damit umgehen zu können.

Gerade deshalb ist das Gebaren von Unitymedia nicht akzeptabel, und wir hoffen sehr, dass die Revision vor dem Bundesgerichtshof zu Gunsten der Verbraucher ausgeht. Die Kunden und ihre Nachbarn werden sowieso schon durch das automatisch aktive WLAN einem hohen Risiko ausgesetzt  – WifiSpot kommt dann noch, mit einer wahrscheinlich noch wesentlich höheren Intensität, dazu.

Die Wirkung der Funkstrahlung

Entgegen der landläufigen Meinung, ist die negative Wirkung, die Funkstrahlung, ob Mobilfunk, WLAN oder Schnurlostelefon,  auf den Körper hat, längst ein Fakt. Die WHO hat die Strahlung schon vor Jahren als möglicherweise krebserregend eingestuft und unzählige Studien haben ihre Wirkung beschrieben und Schäden dokumentiert. Von Kopfschmerzen und Schlafstörungen über Wirkung auf die Fruchtbarkeit von Mann und Frau, Fehlgeburten, Schäden am Erbgut und Krebs bis hin zu Krankheiten des Immunsystems, Burnout und oxidativem Stress, als Ursache für viele ernste chronische Erkrankungen. Wissenschaftler und Ärzte warnen seit langem. Dabei ist eine kurzfristige Exposition nicht unbedingt das Problem, sondern die 24 Stunden Dauerbestrahlung. Gerade im Schlaf, wenn der Körper sich regenerieren sollte.

Verschiedene Studienreports und eine spezielle Veröffentlichung zu WLAN gibt es hier: https://www.diagnose-funk.org/publikationen/diagnose-funk-publikationen/studienuebersichten-recherchen-reports

Trotzdem werden jeden Tag neue private und öffentliche Hotspots, ohne die bewusste, aktive Einwilligung der Nutzer, automatisch aktiviert. Sie sind damit einer Dauerbestrahlung ausgesetzt über die Sie selbst keine Kontrolle mehr haben!

Deshalb:

  • Widersprechen Sie der Aktivierung von WifiSpot und den entsprechenden Angeboten anderer Anbieter und deaktivieren Sie die Funktion im Kundenportal von Unitymedia!
  • Gewinnen Sie damit ihre Selbstbestimmung zurück, wann und wie oft Sie WLAN nutzen möchten und seien Sie in der restlichen Zeit strahlungsfrei.
  • Schalten Sie WLAN aus, wenn Sie es nicht brauchen und nutzen Sie, wenn möglich, einen Router mit Schalter und LED-Kontrollleuchte. So können Sie WLAN per Knopfdruck deaktivieren, wenn Sie es nicht brauchen und schützen ihre eigene Gesundheit und die ihrer Nachbarn!

Hier kann man sehen wo WifiSpot schon aktiv ist: https://services.unitymedia.de/wifi

Bei Diagnose Funk kann man außerdem zwei sehr informative Flyer zum Thema Router und WLAN kostenlos herungerladen (Link am Ende des Artikels ): https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1077

Tags: WLAN

2 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 Dagmar Grabke // Feb 21, 2018 at 15:46

    Es reicht auch, den Stecker aus der Wand zu ziehen! Für die Strahlung gibt es kein Gesetz! Das ist alles illegal. Und hochschädlich, damit Körperverletzung und strafbar. Wir haben übrigens Messergebnisse, seit 32 Jahren sind wir Opfer, Schadensersatz wir dnicht gezahlt. Jemand interessiert an unserer Story? Dann bitte kurze Nachricht an die Email.

  • 2 Barbara Newerla // Feb 21, 2018 at 16:53

    Ich verstehe ihr Wut, aber leider ist es eben in unserem Land nicht illegal – solange Unitymedia nicht von der nächsten Instanz gestoppt wird. Ob man es gut findet oder nicht. Stecker aus der Wand ziehen, hilft leider auch nicht, da man sich vertraglich verpflichtet, solange man an dem Programm teilnimmt, die Versorgung zu gewährleisten. Habe ich ja eben in dem Artikel versucht darzustellen.
    Wichtig wäre nicht einfach den Stecker zu ziehen, dann hat man ja auch selbst kein Netz mehr, sondern dem aktiv zu widersprechen und entsprechende Organisationen im Widerstand gegen die Machenschaften des Konzerns zu unterstützen.

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