Was kann man gegen funkende Wasser-, Heizkosten- und Stromzähler tun? – Smart Meter: Gesetzliche Lage und Handlungsoptionen
Ob man will oder nicht – die Digitalisierung ist überall und früher oder später werden Eigentümer und Mieter mit dem Angebot oder dem Zwang zum Einbau digitaler Messsysteme von Strom-, Wasser- und Heizkosten , genannt Smart Meter, konfrontiert. Sei es, dass europäische Gesetze oder die entsprechenden Versorger dies fordern oder der Vermieter Vorteile in der Installation eines solchen Systems sieht.
Smarte, oder „intelligente“ Messsysteme sind digitale Mengenverbrauchszähler, die mit Übertragungsmöglichkeiten ausgestattet werden oder in ein Netzwerk eingebunden werden können, um einen Austausch von Daten zwischen Verbraucher und Versorger zu ermöglichen. Oftmals kommen dabei funkbasierte Lösungen zum Einsatz, die viel häufiger senden als nötig und damit gesundheitlich bedenklich sind. Außerdem bestehen massive datenschutzrechtliche Bedenken.
Der Fall einer guten Bekannten, die als Eigentümerin kürzlich mit der Thematik konfrontiert wurde habe ich zum Anlass genommen, einmal alle bisher verfügbaren Informationen zum Thema in einer Broschüre zusammenzustellen. Ihr Widerspruch gegen den Einbau eines digitalen Stromzählers war vorerst erfolgreich. Die Sache ist also nicht aussichtslos und es lohnt sich durchaus für seine Rechte einzutreten. Die Broschüre stellt dar, wie man dabei vorgehen kann und klärt darüberhinaus einige Hintergründe.
Zum kostenlosen Download auf unserer Webseite: https://newerla.com/buecher-und-broschueren/
Erfolge in Frankreich
Nach neuesten Informationen hatten Klagen vor französischen Gerichten gegen die funkenden Zähler inzwischen in 13 Fällen Erfolg. Die Zähler müssen wieder ausgebaut werden. Das Gericht erkannte einen wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen den medizinischen Beschwerden der Kläter und ihren Smart Metern.
Außerdem haben sich über 700 französische Gemeinden gegen den Einbau von Smart Metern gestellt. Ein Gericht entschied im Februar, für den Antrag eines Dorfes die Zähler abzulehnen. Zudem hatte die Stadt Blagnac in Okzitanien dagegen geklagt, dass die Betreibergesellschaft Informationen sammelt, die von den Messgeräten stammen. Der Klage wurde stattgegeben und den Ingenieuren das Betreten der Grundstücke untersagt.
Die Agentur für medizinische Sicherheit L’Agence Nationale de Sécurité Sanitaire (Anses) hat im Juni 2017 festgestellt, dass es ernsthafte gesundheitlichen Bedenken gegen die Messgeräte gibt.
Wer sich wehrt, lebt also nicht verkehrt. Hier und in Frankreich!
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