Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat Unitymedia wegen der geplanten Aktivierung der öffentlichen WLAN-Hotspots in privaten Routern abgemahnt (siehe gestrigen Artikel). Unitymedia hat jetzt eine Frist, um der Forderung der Verbraucherzentrale nachzukommen, ansonsten will diese klagen.
Falls Unitiymedia nicht nachgibt, hoffen wir, dass hier dann ein Präzedensfall geschaffen wird, der ein solchen Vorgehen in Zukunft verbietet.
Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen in solchen Umfang in die Privatsphäre eingreifen kann, denn man kann durchaus davon ausgehen, dass es viele Nutzer, auch ältere Menschen gibt, die gar nicht wirklich verstehen, was da vor sich geht und deshalb auch der Aktivierung nicht widersprechen.
1 Antwort bis jetzt ↓
1 sabine // Jan 2, 2017 at 12:02
Hat die umgesetzte und per 1.1.17 wirksame änderung auf EU Ebene hinsichtlich des roamings da eine Auswirkung? lg Sabine
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