Elektrosmog und Gesundheit

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Lloyds of London schließt Haftung für Schäden durch elektromagnetische Strahlung aus

Juni 30th, 2015 · 2 Kommentare

Lloyds of London (ein internationaler Versicherungsmakler mit Sitz in London) schließt jegliche Haftungsanprüche für Schäden aus, die sich direkt oder indirekt, auf elektromagnetische Felder , elektromagnetische Strahlung , Elektromagnetismus oder Radiowellen zurückführen lassen.

Dies ist eine neue Richtlinie vom 7. Februar 2015, zitiert aus einem Grundsatzdokument der CFC Underwriting Limited, eine der Versicherungsgesellschaften von Lloyds of London. Sie schließt jede Abdeckung der Risiken, die mit der Exposition gegenüber nichtionisierender Strahlung verbunden sind, aus und wird standardmäßig auf den gesamten Markt angewandt.
Der Zweck der Richtlinie ist, die Folgen langfristiger Exposition gegenüber nicht-ionisierender elektromagnetischer Strahlung, wie zum Beispiel der Mobilfunkstrahlung, vom Versicherungsschutz auszunehmen.

Warum wollen große, internationale Versicherungsunternehmen die Risiken des Mobilfunks nicht übernehmen, fragt sich da doch jeder vernünftig denkende Mensch.
Versicherungen können rechnen und nehmen scheinbar die Risiken, die inzwischen durch viele internationale Studien belegt sind, durchaus ernst. So ernst, dass sie für die Zukunft hier ein großes finanzielles Risiko wittern und deshalb die Haftung begrenzen.

Und so fragt man sich auch, warum unsere Politiker dagegen, die Ergebnisse dieser Studien penetrant anzweifeln und von Rechts bis Links, von Schwarz bis Grün keinerlei Schritte unternehmen um die Bevölkerung zu schützen und aufzuklären.

Quelle: www.diagnose-funk.org, http://www.citizensforsafetechnology.org/Lloyds-of-London-excludes-coverage-for-RFEMR-claims,2,4168

Tags: Funkstrahlung allgemein

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