Elektrosmog und Gesundheit

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Oberverwaltungsgericht verbietet Sendeanlage im Naturschutzgebiet

Februar 27th, 2013 · Keine Kommentare

Die schönsten Plätze sind leider oft auch gute Standorte für Mobilfunksendeanlagen. Markante Berge und Aussichtspunkte bieten sich an.

Eigentlich möchte ich nicht bestrahlt werden, wenn ich hinaus gehe in die Natur. Dann suche ich Ruhe und Erholung. Erst im Herbst haben wir es wieder erlebt: Mindestens 6 Sendeantennen in alle Richtungen direkt am Gipfel eines der schönsten Aussichtsberge des Allgäus, dem Nebelhorn. Ein grandioses Panorama. Man sieht alles, was die Allgäuer Hochalpen so zu bieten haben. Leider hält man es dort nicht lange aus. Nach Minuten habe ich Kopfschmerzen und verziehe mich zum Kaffeetrinken hinter eine Betonwand in den Strahlungsschatten.

Leider kein Einzelfall: Sendeantennen am Brienzer Rothorn, dem Startpunkt einer der schönsten Wanderungen am Brienzer See. Antennen am Schilthorngipfel, mit dem wohl spektakulärsten Blick auf Eiger, Mönch und Jungfrau und am Jungfraujoch sind es mindestens 20 damit alle die viel Geld für die Jungfraubahn bezahlt haben dann auch ein Bildchen per Smarphone verschicken können. Die Liste ist beliebig verlängerbar.

Wir würden uns mehr Bewußtsein und Achtsamkeit wünschen. Für die Natur, die Landschaft, die Menschen. So begrüßen wir dieses Urteil und wünschen uns mehr davon. So dass auch wir die Natur ohne Strahlenflash genießen können.

Vollständiger Artikel:

http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/rhein-sieg-kreis/koenigswinter/Oberverwaltungsgericht-verbietet-Sendeanlage-im-Naturschutzgebiet-article855618.html

Tags: Funkstrahlung allgemein

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