Allenthalben werden wissenschaftliche Beweise für die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung unterhalb der Grenzwerte gefordert bevor sich an der aktuellen Politik etwas ändert. Nebenbei bemerkt diese Beweise sind eigentlich längst erbracht, siehe www.mobilfunkstudien.org. Aber selbst wenn diese Beweise endlich anerkannt würden, zeigen die nachfolgenden Aussagen der Schweizer Behören, wo es wirklich lang geht:
Verwaltungsgericht in Bern: „Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko, Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten.“
Schweizerisches Bundesgericht: „Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit.“
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte:“Es liegt durchaus im Ermessen der Regierungen, wenn diese ein vollständig ausgebautes, tadellos funktionierendes Mobilfunknetz der Volksgesundheit vorziehen!“
Und auch in Deutschland sieht es nicht besser aus:
Zitat: »Schröder und der ebenfalls sozialdemokratische Staatsminister im Bundeskanzleramt, Hans Martin Bury, haben vorerst alle Vorstöße aus den Reihen der Regierungskoalition (damals Rot-Grün) in Richtung einer Absenkung von Grenzwerten blockiert. Schröder und Bury wollten so ›Unruhe‹ in der Wirtschaft vermeiden. Im Kanzleramt werde alles darangesetzt, die angespannte Konjunkturlage nicht noch durch zusätzliche, die Industrie belastende Maßnahmen zu verschärfen, erklärten sie das Vorgehen.« (Meldung in der Berliner Zeitung vom 10.11.2001)
Fazit: Über die Schädlichkeit der Strahlung streiten eigentlich nur noch die (uninformierten) Bürger, die eine Lanze für oder gegen ihr geliebtes Spielzeug brechen müssen. Politisch geht es um anderes und dort wird sich erst Vernunft breit machen, wenn der volkswirtschaftliche Schaden durch Krankheit den Nutzen der Funktechnik für die Wirtschaft übersteigt.
Quellen:
Ludmilla Drews über Facebook,
Barbara Newerla: Tips und Tricks im Umgang mit Handy, Schnurlostelefon, WLAN & Co.
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