Behauptung 4:
„Die gesetzlichen Grenzwerte schützen uns ausreichend“
Grenzwerte sind vor allem ein juristisches Instrument. Sie schützen die Industrie und den Staat vor Klagen der Bürger und Konsumenten im Schadensfall. Mit Gesundheit hat das leider nicht viel zu tun, obwohl das die meisten Menschen glauben.
Um zu verstehen, warum die geltenden Grenzwerte unsere Gesundheit nicht schützen, muss man etwas über das Zustandekommen dieser Grenzwerte wissen. Diese gehören in Europa und weltweit zu den höchsten und machen diesbezüglich Deutschland zu einem Entwicklungsland.
Die Grenzwerte beruhen auf Empfehlungen von Wirtschaftsvertretern
Sie berücksichtigen nur die sogenannte thermische Wirkung von elektromagnetischen Feldern, was wissenschaftlich längst überholt ist.
Die Grenzwerte beruhen auf Empfehlungen von Wirtschaftsvertretern Seit 1997 gilt in Deutschland die sogenannte Elektrosmogverordnung, die die gesetzlichen Grenzwerte festlegt.
Diese hat die Vorschläge der Internationalen Strahlenschutzkommission (IRPA) für ionisierende Strahlung und die der ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung) übernommen.
Beide sind private Nichtregierungsorganisationen, die von verschiedenen Wissenschaftlern, aber auch Vertretern der Wirtschaft gebildet werden. Da stellt sich dann die Frage, welchen Interessen diese Grenzwertempfehlungen dienen, auf denen die deutschen Verordnungen beruhen. Die Grenzwerte berücksichtigen nur die sogenannte thermische Wirkung von elektromagnetischen Feldern.
Mehr über thermische und nicht-thermische Wirkung von Funkstrahlung und Grenzwerte finden Sie im fünftenTeil dieser Artikelserie.
Texte aus: “Was man unbedingt über Funkstrahlung wissen sollte”. Kostenlose Broschüre von Barbara Newerla
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