Das Menschenrecht auf Achtung der Wohnung gilt auch gegenüber den Immissionen des Mobilfunks – entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2007. Die planmäßige und durchdringende Bestrahlung der Innenräume aller Wohnungen bedarf deshalb der gesetzlichen Rechtfertigung.Doch kein Gesetz erlaubt sie. Denn die sogenannte Indoor-Versorgung ins Innere von Wohnungen, um auch dort Mobilfunkempfang zu ermöglichen, war ursprünglich nicht geplant. Auch laut Bundesamt für Strahlenschutz und Strahlenschutzkommission fehlt dafür die Rechtsgrundlage.
Was heißt das nun?
Die Indoor-Versorgung mit Mobilfunk ist rechtlich im Moment nicht geregelt. Es gibt weder eine Erlaubnis noch ein Verbot.
Aber wir haben als Bürger der Europäischen Union, ein Anrecht darauf , dass die Grenzen unserer Privatsphäre respektiert werden – auch bezüglich Strahlung (Art. 8 I EMRK). Auch bietet die Wohnung gegenüber allen Störungen und auch Immissionen einen natürlichen Rückzugsraum, der grundrechtlich anerkannt und gesichert ist (Art. 13 GG).
Viele Standorte wurden in der Vergangenheit mit der „Versorgungspflicht“ der Mobilfunkbetreiber gerechtfertigt. Auch die Strahlungsintensität wurde generell so geplant, dass auch im letzten Winkel eines Hauses noch Empfang ist. Dies wiederspricht aber den gesetzlichen Grundrechten.
Damit haben Gemeinden zum Beispiel das Recht, zum Schutz ihrer Einwohner, das Versorgungskonzept so zu gestalten, dass es für eine Versorgung im Freien ausreichen würde, dass heißt den Strahlenpegel entsprechend niedrig anzusetzen und Standorte für Masten zu beschränken. Als Wohnungsinhaber hat man diesbezügliche einen „Unterlassungsanspruch“, d.h. man kann in einem Wohngebiet darauf bestehen, dass der Strahlungspegel so geregelt wird, dass nur die Versorgung im Freien gewährleistet ist und nicht mehr. Wer Indoor-Empfang haben möchte, müsste dies dann selbst durch eine Zusatzantenne bewerkstelligen.
Damit bewegt sich auch das neue LTE-Netz (Internet per Funk) rechtlich auf sehr unsicherem Boden, genauso das „Smart Meter“ zur Energiekostenkontrolle und Abrechnung. Beides muss man im Grunde, genausowenig akzeptieren, wie das bestehende Mobilfunknetz.
Der Haken an der Sache: Wo kein Kläger, da kein Richter. Da es aktuell auch kein Verbot der Indoor-Bestrahlung gibt, müsste man wohl diese Rechte im Ernstfall einklagen, sonst bewegt sich da nichts.
Quelle und weitere Infos: http://www.diagnose-funk.org/recht/menschenrechte/versorgung-ohne-auftrag—bestrahlung-ohne-gesetz.php
2 Antworten bis jetzt ↓
1 Mobilfunkstrahlung - Ein Richter bezieht Stellung - Elektrosmog und Gesundheit // Jun 17, 2014 at 10:54
[…] Bernd Irmfrid Budzinski, Richter am VG a. D.vertritt schon länger den Standpunkt, dass die gegenwärtige Mobilfunkpolitik gesetzeswidrig ist. Dass Sender in Häuser und Wohnungen hineinstrahlen war ursprünglich nicht geplant und verletzt im Grunde die Persönlichkeitsrechte. Siehe auch hier. […]
2 Mobilfunkstrahlung – Ein Richter bezieht Stellung | Elektrosmog im Schlafzimmer // Jun 17, 2014 at 18:08
[…] Bernd Irmfrid Budzinski, Richter am VG a. D.vertritt schon länger den Standpunkt, dass die gegenwärtige Mobilfunkpolitik gesetzeswidrig ist. Dass Sender in Häuser und Wohnungen hineinstrahlen war ursprünglich nicht geplant und verletzt im Grunde die Persönlichkeitsrechte. Siehe auch hier. […]
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